Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Firma INFLOOR-GIRLOON GmbH & Co. KG (nachfolgend INFLOOR-GIRLOON genannt) schließt alle Verträge mit Kaufleuten und Unternehmern sowie allen anderen Vertragspartnern, die nicht Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind, unter Einbeziehung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebote, Auftragserteilung und Annahme

Auftragsbestätigungen, telefonische, telegraphische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Lieferfristen

Liefertermine sind nur als annähernd und unverbindlich anzusehen. Die Firma INFLOOR-GIRLOON ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn nicht besondere Interessen des Empfängers einer Teillieferung entgegen stehen. Die Firma INFLOOR-GIRLOON ist berechtigt, Teillieferungen getrennt abzurechnen. Bei vereinbarten Lieferfristen verlängern sich die Fristen, wenn die Auslieferung infolge Streik, Aussperrung, Betriebsstörung jeder Art behindert wird.

4. Versand

Der Versand der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Letzteres gilt auch, wenn die Firma INFLOOR-GIRLOON die frachtfreie Anlieferung an einen Bestimmungsort übernommen hat.

5. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

Die Angaben von Zahlungszielen auf der Rechnung führen nicht zu einer Stundung des Rechnungsbetrages. Der Käufer kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung gezahlt hat. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist tituliert oder wird von der Firma INFLOOR-GIRLOON anerkannt.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der gesamten Ansprüche der Firma INFLOOR-GIRLOON gegen den jeweiligen Käufer, aus welchem Rechtsgrund sie auch immer entstanden sein mögen, Eigentum der Firma INFLOOR-GIRLOON. Durch den Einbau von gelieferten Waren in Bauwerke oder in bewegliche Gegenstände des Käufers erwirbt dieser nicht das Eigentum. Dem Käufer ist eine Verfügung über Eigentumsvorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Verkauft der Käufer die Ware unter Eigentumsvorbehalt weiter, hat er sich das Eigentum für die Firma INFLOOR-GIRLOON vorzubehalten. Die Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt für die Firma INFLOOR-GIRLOON, diese bleibt Eigentümerin oder erwirbt bei Verbindung oder Verarbeitung das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Der Käufer ist verpflichtet, die Firma INFLOOR-GIRLOON bei Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware sofort zu informieren. Der Käufer tritt künftig entstehende Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die Firma INFLOOR-GIRLOON ab, diese nimmt die Abtretung an. Die Forderungsabtretung erfolgt auch für Forderungen, die im Zusammenhang mit einer Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware entstehen. Der Umfang der abgetretenen Forderungen entspricht dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zur Gesamtforderung des Käufers. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen im normalen Geschäftsgang selbstständig einzuziehen und den Erlös zu verwerten, solange er nicht mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten gegenüber der Firma INFLOOR-GIRLOON in Verzug geraten ist oder die Firma INFLOOR-GIRLOON die Ermächtigung widerrufen hat. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Umstände aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung zum Zwecke der Durchsetzung der Ansprüche durch die Firma INFLOOR-GIRLOON an diese bekannt zu geben.

7.Gewährleistung und Schadenersatz

Die Firma INFLOOR-GIRLOON übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen:

a) Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware, es sei denn, der Verkäufer (Fa. INFLOOR-GIRLOON) hat vorsätzlich gehandelt oder den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen. b) Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung der Ware erkennbar sind, müssen spätestens innerhalb einer Woche nach Auslieferung der Ware am Bestimmungsort und vor deren Verarbeitung – versteckte Mängel unverzüglich nach deren Erkennung- schriftlich unter genauer Bezeichnung der behaupteten einzelnen Mängel gerügt werden. Anderenfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen, sofern die Firma INFLOOR-GIRLOON den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. c) Jegliche Art von Schadenersatz- und Aufwandsersatzansprüchen (Verlegekosten etc.) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche wegen Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln im Hause der Fa. INFLOOR-GIRLOON verursacht worden sind. d) Bei Lieferung nachweislich mängelbehafteter Ware und rechtzeitiger Rüge des Mangels ist die Firma INFLOOR-GIRLOON nach ihrer Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder innerhalb angemessener Lieferfristen mangelfreie Ware nachzuliefern, Zug um Zug gegen Rückgabe der mängelbehafteten Ware. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. e) Mangelansprüche gemäß § 437 BGB (ausgenommen Minderungsansprüche) sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Käufer die Ware in Kenntnis der Mängel oder Anderslieferung oder Falschlieferung oder trotz offener Mängel weiterverarbeitet hat und eine Rücksendung der Ware in Folge dadurch bedingter Verschlechterung der Ware ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. f) Geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Gewicht der Ausrüstung oder des Dessins lösen keine Gewährleistungsansprüche aus, es sei denn, es ist eine konkrete Beschaffenheit zugesichert und vereinbart worden. Es gelten die in der Teppichbodenproduktion und -verarbeitung üblichen Normen und Toleranzen. Bleibende Schattierungen bei Veloursteppichböden (Shading) lösen keine Gewährleistungsansprüche aus, weil diese Schattierungen die Gebrauchstüchtigkeit nicht beeinträchtigen und die Ursachen nicht material- oder konstruktionsbedingt sind.

8. Verlegung

Für die Verlegung der Ware gilt unsere aktuelle Verlegeanleitung, ergänzend die VOB DIN 18365. Die Verlegeanleitung ist vor der Verarbeitung bei uns anzufordern oder über www.infloor-girloon.de/service/downloads erhältlich. Für die Reinigung der Ware gilt unsere aktuelle Pflege- und Reinigungsanleitung. Diese ist bei uns anzufordern oder über www.infloor-girloon.de/service/downloads erhältlich.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag mit Kaufleuten, Unternehmern und ausländischen Vertragspartnern ist Rheda-Wiedenbrück. INFLOOR-GIRLOON GmbH & Co. KG  Sitz der Gesellschaft: Herzebrock  Amtsgericht: Gütersloh  HRA 5202 Komplementär Gesellschafter: Vetex Beteiligungs GmbH  Amtsgericht: Gütersloh  HRB 5627  Geschäftsführer: Stefanie Ritterbach, Ulrich Dresing